Katastervermessungen im Freistaat Sachsen - Vermessungsbüro Mütze
ÖbVI - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Hubert Mütze
Mit der Berechtigung für die Ausführung hoheitlicher Vermessungsaufgaben in Sachsen führe ich mit meinem Team für Sie auf Antrag folgende Tätigkeiten aus:
GRENZERMITTLUNG
Wir stellen auf Antrag die Grenzen Ihres Flurstücks fest. Bei einer Grenzwiederherstellung werden die im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit übertragen. Abschließend werden die Flurstücksgrenzen abgemarkt.
FLURSTÜCKSBILDUNG
Sie möchten Ihr Flurstück teilen (zerlegen) lassen? Die Zerlegung ist ein katastertechnischer Vorgang zur Bildung von Flurstücken wobei aus einem Flurstück mehrere Flurstücke gebildet werden. Die Abmarkung schließt sich bei der Bestimmung von Flurstücksgrenzen an.
GEBÄUDEAUFNAHME
Haben Sie ein Gebäude neu errichtet oder wesentlich in den Außenmaßen verändert, sind Sie nach § 6 (3) SächsVermKatG verpflichtet, dieses spätestens nach 2 Monaten einmessen zu lassen.
Wir übernehmen diese Aufgabe in allen Details. Neben der Vermessungsleistung beraten wir Sie zu dem Vorgang.
SICHERUNG VON GRENZPUNKTEN
Die Grenzmarken an Grundstücksgrenzen müssen dauerhaft und in ihrer Lage unverändert erhalten bleiben. Dies ist gesetzlich verankert und sollte zudem im Interesse der Eigentümer von Flurstücken liegen.
Ist eine Gefährdung von Grenzsteinen, zum Beispiel durch geplante Tiefbauarbeiten abzusehen, so ist deren vermessungstechnische Sicherung zu beantragen.
Als Service bieten wir Ihnen an:
Beantragung von Flurkartenauszügen und Auszügen aus der Liegenschaftskarte:
NEU: Antrag jetzt ganz einfach online bei uns stellen!
Sie benötigen einen aktuellen Flurkartenauszug (ALK) oder Flurstücks- und Eigentümernachweise?
Um Ihnen unnötig lange Wege zu ersparen, unterstützen wir sie aktiv bei der Beantragung.
Zuständige Stellen in unserem Gebiet von Sachsen:
Landkreis Leipzig - Landratsamt Landkreis Leipzig in 04552 Borna
Leipzig Stadt - Amt für Geoinformation und Bodenordnung in 04092 Leipzig
Landkreis Nordsachsen - Landratsamt Nordsachsen in 04860 Torgau
Beantragung "Bereitstellung eines Flurstücks- und Eigentümernachweis":
NEU: Antrag jetzt einfach online einreichen!
Benötigen Sie aktuelle Flurstücks- und Eigentümernachweise (Bauwerberliste) mit Angaben zu den benachbarten Flurstücken, so können Sie diese Unterlagen bei uns beantragen. Antragsberechtigt ist der Flurstückseigentümer oder eine von ihm Bevollmächtigte Person. Die Vollmacht ist nachzuweisen.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Vereinbaren Sie jetzt telefonisch oder über unser Online-Formular Ihren persönlichen Beratungstermin.
Ansprechpartner/in
Herr Hubert Mütze | |
Telefon: 03425 922433 E-Mail: info@vb-m.de | ![]() |